Mehrwertsteuerabmeldung in den VAE: Wann und wie Sie sich abmelden müssen

Zuletzt aktualisiert am 15. Juli 2026

(Autor) (Gutachter)
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Mehrwertsteuerabmeldung in den VAE
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Wussten Sie schon? Die Einführung der Mehrwertsteuer in den VAE (seit 2018) hat zu mehr Transparenz und einer besseren Regulierung des Geschäftsumfelds im Land beigetragen. Viele glauben jedoch, die Einhaltung der Mehrwertsteuerbestimmungen ende mit der Registrierung. Das stimmt aber nicht. Unternehmen müssen wissen, wann und wie sie sich von der Mehrwertsteuer abmelden können, wenn sie die Registrierungskriterien nicht mehr erfüllen oder die Produktion steuerpflichtiger Güter und Dienstleistungen einstellen. 

Wenn Sie die Abmeldung nicht fristgerecht vornehmen, kann dies zu fortlaufenden Umsatzsteuererklärungspflichten, unnötigen Compliance-Auflagen und Verwaltungsstrafen führen. Ob Sie Ihr Unternehmen schließen, eine Umstrukturierung vornehmen oder Ihr steuerpflichtiger Umsatz unter die erforderliche Grenze gesunken ist – die Kenntnis des richtigen Abmeldezeitpunkts ist genauso wichtig wie die Umsatzsteuerregistrierung selbst.  

Dieser Blogbeitrag behandelt die Abmeldung von der Mehrwertsteuer in den VAE, die dafür benötigten Dokumente, wann sie obligatorisch oder optional ist, das vollständige Antragsverfahren und die Zulassungskriterien, damit Ihr Unternehmen die Bestimmungen des Freihandelsabkommens der VAE einhalten kann.  

Was versteht man unter Umsatzsteuerabmeldung? 

Die Löschung der Umsatzsteuerregistrierung eines Unternehmens bei der FTA wird als Umsatzsteuerabmeldung bezeichnet. Nach Genehmigung des Antrags muss Ihr Unternehmen keine Umsatzsteuer mehr auf steuerpflichtige Lieferungen erheben und keine regelmäßigen Umsatzsteuererklärungen mehr einreichen. 

Die Abmeldung bedeutet jedoch nicht, dass Ihre Steuerpflichten sofort erlöschen. Bevor die Bundessteuerbehörde Ihrem Antrag zustimmt, muss Ihr Unternehmen folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • Reichen Sie alle noch ausstehenden Umsatzsteuererklärungen ein.
  • Etwaige Strafen, Verbindlichkeiten oder Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer sind zu begleichen.
  • Erledigen Sie alle noch ausstehenden Verpflichtungen gegenüber der Bundessteuerbehörde.
  • Führen Sie Aufzeichnungen gemäß den Steuergesetzen der VAE. 

Unternehmen sollten sich erst bewerben, nachdem sie sichergestellt haben, dass sie die von der Bundessteuerbehörde festgelegten Zulassungsbedingungen erfüllen.  

Wann müssen Unternehmen in den VAE die Mehrwertsteuerabmeldung beantragen?  

Es gibt zwei Szenarien, in denen ein Unternehmen die Abmeldung von der Mehrwertsteuer in den VAE beantragen könnte. Diese sind: 

  1. Obligatorische Abmeldung
  2. Freiwillige Abmeldung

Die Kenntnis des Unterschieds ist für Unternehmen hilfreich, um Strafen zu vermeiden und die Steuervorschriften in den VAE einzuhalten.  

1. Obligatorische Abmeldung von der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 

Ein Unternehmen muss seinen Antrag auf Abmeldung von der Umsatzsteuerregistrierung zwingend einreichen, wenn:   

  • Es stellt die Produktion von steuerpflichtigen Gütern dauerhaft ein. 
  • Das Unternehmen ist nicht mehr in Betrieb.
  • Es gibt keine Pläne, künftig steuerpflichtige Aktivitäten fortzuführen. 

Die Bundessteuerbehörde verlangt von Unternehmen, dass sie innerhalb der vorgegebenen Frist einen Antrag auf Abmeldung stellen, sobald sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Bei Versäumnis dieser Frist können Verwaltungsstrafen verhängt werden. 

Stellen Sie sich beispielsweise vor, Sie betreiben ein Unternehmen, das nach Abschluss aller Verträge endgültig schließt und zukünftig keine steuerpflichtigen Geschäftstätigkeiten mehr ausübt. In diesem Fall muss das Unternehmen unbedingt die Abmeldung beantragen, anstatt als registriertes, steuerpflichtiges Unternehmen weitergeführt zu werden.  

2. Freiwillige Abmeldung von der Umsatzsteuerregistrierung 

Unternehmen können sich auch freiwillig abmelden, wenn sie weiterhin tätig sind, aber die obligatorische Registrierungsschwelle nicht mehr erreichen.  

Im Allgemeinen ist dies anwendbar, wenn:  

  • Die jährlichen Lieferungen, die der Steuer unterliegen, liegen unter der obligatorischen Umsatzsteuer-Registrierungsschwelle.
  • Das Unternehmen geht davon aus, dass der Umsatz unterhalb der Umsatzschwelle bleiben wird.
  • Es erfüllt die Bedingungen, die von der Bundessteuerbehörde für die freiwillige Abmeldung festgelegt wurden. 

Nachdem dies festgestellt wurde, müssen Unternehmen ihr zukünftiges Wachstum sorgfältig prüfen, bevor sie sich abmelden. Steigt der steuerpflichtige Umsatz wieder an, kann eine erneute Umsatzsteuerregistrierung erforderlich werden.  

Voraussetzungen für die Abmeldung von der Umsatzsteuerregistrierung  

Es ist zu beachten, dass nicht jedes registrierte Unternehmen die Abmeldung von der Umsatzsteuer sofort beantragen kann. Die Bundessteuerbehörde prüft jeden Antrag individuell und orientiert sich dabei an der Erfüllung aller rechtlichen Voraussetzungen. 

Im Allgemeinen qualifizieren sich Unternehmen, wenn sie: 

  • Die steuerpflichtigen Aktivitäten wurden dauerhaft eingestellt.
  • Die Eigentumsübertragung erfolgte im Rahmen einer qualifizierten Unternehmensumstrukturierung.
  • Erfüllt die obligatorischen Anforderungen nicht Mehrwertsteuerregistrierung keine Schwelle mehr.
  • Sie haben alle ihre ausstehenden Steuerpflichten erfüllt.
  • Die ausstehenden Umsatzsteuererklärungen müssen vor der Antragstellung eingereicht werden.  

Wenn Sie diese Zulassungskriterien erfüllen, ist eine Genehmigung nicht automatisch garantiert. Die Bundessteuerbehörde prüft vor einer Entscheidung den Antrag und die beigefügten Unterlagen.  

Aktuelle Mehrwertsteuerregistrierungsschwellenwerte der VAE (2026) 

Bevor Sie als Unternehmen entscheiden, ob Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in den VAE kündigen möchten, müssen Sie sich über die geltenden Mehrwertsteuergrenzen informieren.  

Art der Registrierung Lieferungen, die steuerpflichtig sind 
Obligatorische Mehrwertsteuerregistrierung 375,000 AED oder mehr jährlich 
Freiwillige Mehrwertsteuerregistrierung 187,500 AED oder mehr jährlich 

Wenn Ihre steuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen dauerhaft unter der vorgeschriebenen Schwelle bleiben und Sie weitere Bedingungen erfüllen können, könnten Sie in den VAE von der Mehrwertsteuer abgemeldet werden.

Die oben genannten Schwellenwerte gelten weiterhin im Rahmen der Mehrwertsteuerstruktur der Vereinigten Arabischen Emirate, wie sie von der FTA verwaltet wird. 

FTA-Abmeldebestimmungen: Was Sie wissen müssen 

Bevor ein Antrag genehmigt wird, prüft die Bundessteuerbehörde, ob die Unternehmen alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt haben. 

Die wichtigsten Anforderungen für die Abmeldung bei der FTA umfassen: 

1. Einreichung aller Umsatzsteuererklärungen

Alle noch ausstehenden Umsatzsteuererklärungen müssen eingereicht werden, bevor Sie einen Antrag auf Abmeldung stellen. Anträge mit noch ausstehenden Erklärungen werden in der Regel erst bearbeitet, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt haben.  

2. Begleichung ausstehender Mehrwertsteuerverbindlichkeiten

Unternehmen müssen Folgendes klären: 

  • Mehrwertsteuer zu entrichten.
  • Strafgebühren bei verspäteter Zahlung.
  • Verwaltungsstrafen.
  • Sonstige ausstehende Steuerverpflichtungen. 

Jeder nicht gezahlte Betrag kann zu einer Verzögerung der Genehmigung führen.  

3. Bereitstellung von Dokumentation zur Unterstützung

Je nach Grund Ihrer Abmeldung könnten die entsprechenden Unterlagen Folgendes umfassen: 

  • Aufhebung der Gewerbeerlaubnis
  • Dokumente zur Geschäftsschließung
  • Finanzberichte
  • Beweise dafür, dass steuerpflichtige Lieferungen aufgehört haben
  • Anwendbare Unternehmensbeschlüsse, wo immer
  • Unternehmensbeschlüsse, die gegebenenfalls relevant sind 

Die Bundessteuerbehörde kann gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen anfordern.  

4. Führung der Steuerunterlagen

Auch nach der Abmeldung müssen Unternehmen in der Regel ihre Umsatzsteuerunterlagen für den in den Steuergesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate festgelegten Zeitraum aufbewahren.  

Die Abmeldebestimmungen der FTA tragen dazu bei, sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Mehrwertsteuerpflichten erfüllen, bevor sie aus dem Steuersystem ausscheiden. 

Welche Dokumente werden für die Abmeldung von der Umsatzsteuer benötigt? 

Die Anforderungen an die Dokumente können je nach Art des Unternehmens variieren, üblicherweise müssen Unternehmen jedoch Folgendes einreichen: 

  • Emirates-ID und Kopien der Pässe der Unterzeichner, die dazu berechtigt sind.
  • Gewerbelizenz.
  • Umsatzsteuerregistrierungsbescheinigung.
  • Jahresabschluss.
  • Angaben zur Mehrwertsteuererklärung.
  • Informationen zum Bankkonto (sofern zutreffend).
  • Nachweise, die eine Unternehmensschließung oder einen Rückgang des steuerpflichtigen Umsatzes belegen.
  • Jegliche zusätzliche Dokumentation, die von der Bundessteuerbehörde angefordert wird. 

Wenn Sie die vollständigen und korrekten Unterlagen einreichen, kann dies die Bearbeitungszeiten erheblich verkürzen.  

Mehrwertsteuer-Stornierungsprozess: Schritt-für-Schritt-Anleitung 

Kenntnisse über den Ablauf der Mehrwertsteuerstornierung sind für Unternehmen hilfreich, um die notwendigen Dokumente vorzubereiten und unnötige Verzögerungen zu vermeiden. 

Schritt 1: Überprüfung der Anspruchsberechtigung 

Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für eine obligatorische oder freiwillige Abmeldung erfüllt. Analysieren Sie vor der Antragstellung Ihren jüngsten steuerpflichtigen Umsatz, Ihre potenziellen Geschäftspläne und Ihren aktuellen Betriebsstatus.  

Schritt 2: Abschluss der ausstehenden Compliance-Maßnahmen 

Bevor Sie Ihre beginnen Mehrwertsteuer-Stornierungsverfahren, stellen Sie sicher: 

  • Sie haben alle Ihre Umsatzsteuererklärungen eingereicht.
  • Sie haben Ihre ausstehende Mehrwertsteuer bezahlt.
  • Sie haben alle Ihre Verwaltungsstrafen beglichen.
  • Sie haben alle Ihre Belege vorbereitet.

Nur Unternehmen, die die Vorschriften einhalten, erhalten voraussichtlich schnellere Genehmigungen.  

Schritt 3: Einreichen des Antrags auf Abmeldung über das Portal der FTA 

Nachdem Sie Ihre Anspruchsberechtigung bestätigt und alle ausstehenden Steuerpflichten erfüllt haben, besuchen Sie die digitales Portal der FTA Melden Sie sich mit Ihrem registrierten Konto an. Navigieren Sie anschließend zum Bereich „Mehrwertsteuer“ und wählen Sie die Option „Abmeldung“. Geben Sie die erforderlichen Informationen ein. Dazu gehören der Grund für die Abmeldung, das Datum des Inkrafttretens und entsprechende Belege. Laden Sie alle wichtigen Dokumente hoch und überprüfen Sie den Antrag sorgfältig, bevor Sie ihn absenden.  

Schritt 4: Beantwortung weiterer Anfragen der FTA 

Nach Prüfung Ihres Antrags kann die Bundessteuerbehörde gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen oder Erläuterungen anfordern. Unternehmen sollten auf solche Anfragen umgehend reagieren, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Werden die angeforderten Informationen nicht fristgerecht übermittelt, kann dies dazu führen, dass der Antrag in Bearbeitung bleibt oder abgelehnt wird.  

Schritt 5: Erhalt der Genehmigung 

Nachdem die Bundessteuerbehörde bestätigt hat, dass Sie alle Ihre FTA-Abmeldevoraussetzungen erfüllt haben, erteilt sie ihre Genehmigung für Ihren Antrag und stellt eine Bestätigung für die Umsatzsteuerabmeldung aus.  

Ab dem Datum der Abmeldung ist das Unternehmen nicht mehr verpflichtet:  

  • Auf die steuerpflichtigen Lieferungen wird die Mehrwertsteuer erhoben.
  • Sie müssen ihre Umsatzsteuererklärungen regelmäßig einreichen (es sei denn, dies ist für vergangene Steuerzeiträume besonders erforderlich).
  • Erfüllen Sie die laufenden Mehrwertsteuer-Registrierungspflichten. 

Davon abgesehen ist es für Unternehmen unerlässlich, ihre Steuerunterlagen für den in den Mehrwertsteuerbestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate festgelegten Zeitraum aufzubewahren.  

Typische Fehler, die bei der Abmeldung von der Umsatzsteuer vermieden werden sollten 

Viele Unternehmen gehen fälschlicherweise davon aus, dass mit der Einstellung ihres Geschäftsbetriebs auch ihre Umsatzsteuerpflichten automatisch erlöschen. Tatsächlich verlangt das Finanzamt jedoch, dass Unternehmen die Umsatzsteuerabmeldung formell abschließen, bevor sie ihre Steuerregistrierung löschen. 

Zu den typischen Fehlern gehören: 

1. Antragstellung vor Einreichung Ihrer ausstehenden Steuererklärungen 

Anträge, die zusammen mit noch ausstehenden Umsatzsteuererklärungen eingereicht werden, führen in der Regel zu Verzögerungen oder Ablehnung.  

2. Ignorieren ausstehender Umsatzsteuerverbindlichkeiten 

Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle Mehrwertsteuerabgaben, Bußgelder sowie Verwaltungsstrafen vor der Antragstellung beglichen sind.  

3. Abgabe unvollständiger Dokumente 

Fehlende Belege können häufig zu zusätzlichen Rückfragen seitens der Bundessteuerbehörde führen, was die Bearbeitungszeit verlängert.  

4. Deutlich frühere Abmeldung 

Nur wenige Unternehmen entscheiden sich in den VAE nach einem vorübergehenden Umsatzrückgang sofort für die Abmeldung ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Sollten Sie jedoch mit einer schnellen Umsatzerholung rechnen, ist die Abmeldung möglicherweise nicht die beste Vorgehensweise. 

5. Versäumung der Bewerbungsfrist 

Unternehmen, die zur Abmeldung berechtigt sind, müssen dies innerhalb der von der Bundessteuerbehörde vorgegebenen Frist beantragen. Verspätete Anträge können zu Verwaltungsstrafen führen. 

Warum ist professionelle Unterstützung so wichtig? 

Auch wenn der gesamte Vorgang auf den ersten Blick recht einfach erscheinen mag, gehört zur Abmeldung von der Umsatzsteuerregistrierung mehr als nur das Einreichen eines Formulars. 

Unternehmen müssen Folgendes beurteilen: 

  • Ob sie die gesetzlichen Zulassungsbedingungen erfüllen.
  • Ausstehende Mehrwertsteuerschuld.
  • Die endgültigen Berechnungen für ihre Umsatzsteuererklärungen. 
  • Belege.
  • Einhaltung (im Hinblick auf alle Abmeldebestimmungen der FTA). 

Hier kommen erfahrene Steuerberater wie zum Beispiel ins Spiel. Shuraa-Geschäftsaufbau Hier kommen sie ins Spiel. Sie unterstützen Unternehmen, indem sie ihnen helfen, Fehler zu vermeiden, die zu unnötigen Verzögerungen, Bußgeldern oder, schlimmer noch, zur Ablehnung von Anträgen führen könnten.  

Suchen Sie nach einer nahtlosen Umsatzsteuerabmeldung in den VAE? Vertraue Shuraa! 

Die ordnungsgemäße Abmeldung von der Umsatzsteuer erfordert eine präzise Planung und die vollständige Einhaltung der Steuervorschriften der Vereinigten Arabischen Emirate.  

Deshalb arbeiten bei Shuraa Business Setup professionelle Steuerberater mit Ihnen zusammen, die den gesamten Prozess vereinfachen. Sie begleiten Sie bei jedem Schritt und unterstützen Sie unter anderem bei Folgendem: 

  • Die Beurteilung Ihrer Berechtigung zur Abmeldung von der Mehrwertsteuer in den VAE.
  • Überprüfung Ihres Status hinsichtlich der Einhaltung der Umsatzsteuerbestimmungen.
  • Die Vorbereitung und Einreichung des Antrags auf Abmeldung. 
  • Sicherstellen, dass alle Anforderungen für die Abmeldung bei der FTA erfüllt wurden.
  • Den FTA-Koordinierungsteil an Ihrer Stelle.
  • Beratung zu den nach der Abmeldung geltenden Vorschriften und Pflichten in Bezug auf die Aufbewahrung von Unterlagen.   

Ganz gleich, ob Ihr steuerpflichtiger Umsatz unter die festgelegte Schwelle gesunken ist, Ihr Unternehmen geschlossen wird oder sich in einer Umstrukturierungsphase befindet, wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung, damit Sie Ihren Umsatzsteuer-Stornierungsprozess effizient und gesetzeskonform abschließen können.  

Häufig gestellte Fragen

Frage 1: Was passiert, wenn meine Umsatzsteuerregistrierung aufgehoben wird? 

Nach Genehmigung Ihres Antrags wird Ihr Unternehmen nicht mehr als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen anerkannt. Dies bedeutet, dass Sie Folgendes nicht mehr tun können: 

  • Stellen Sie Rechnungen aus, die die Mehrwertsteuer ausweisen.
  • Mehrwertsteuer von Kunden einziehen.
  • Machen Sie die Vorsteuer als zukünftige Geschäftsausgabe geltend.
  • Geben Sie an, dass Ihr Unternehmen über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt. 

Unternehmen sind verpflichtet, ihre Rechnungen, Geschäftsunterlagen, Buchhaltungssysteme und Websites zu aktualisieren, um ihren neuen Umsatzsteuerstatus widerzuspiegeln. Sollte Ihr steuerpflichtiger Umsatz zukünftig erneut die Registrierungsschwelle überschreiten, ist eine erneute Umsatzsteuerregistrierung zwingend erforderlich. Diese muss innerhalb der von der Steuerbehörde vorgegebenen Frist erfolgen.  

Frage 2: Wie lange dauert die Abmeldung von der Umsatzsteuerregistrierung? 

In der Regel dauert es zwanzig Werktage. Die Bearbeitungszeit hängt jedoch von der Genauigkeit Ihres Antrags und der Erfüllung aller Compliance-Anforderungen ab.  

Frage 3: Ist es möglich, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in den VAE online zu kündigen? 

Ja. Als Unternehmen können Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in den VAE abmelden. Dazu müssen Sie Ihren Antrag auf Abmeldung über das digitale Portal der FTA zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen.  

Frage 4. Wie lässt sich feststellen, ob ein Beratungsunternehmen in den VAE berechtigt ist, sich von der Mehrwertsteuer abzumelden? 

Sie können jederzeit deren offizielle Website besuchen, sich deren Kundenstamm ansehen und mit deren Beratern sprechen, um herauszufinden, ob sie seriös sind und ob sie Ihnen bei der Abmeldung von der Umsatzsteuerregistrierung helfen können.  

F5. Kann mir Shuraa Business Setup bei der Abmeldung von der Umsatzsteuerregistrierung in den VAE helfen? 

Ja. Wir verfügen über erfahrene Berater, die sich bestens mit den Steuergesetzen der VAE auskennen und Ihnen gerne weiterhelfen können. Mehrwertsteuerabmeldung in den VAEFür weitere Informationen rufen Sie uns an unter +971 507775554 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@shuraa.com.

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