Vollständiger Leitfaden zur Unternehmensbesteuerung in den VAE

Zuletzt aktualisiert am 12. März 2026

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Niedrigste Körperschaftssteuer in Dubai
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Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben mit ihrer strategischen Lage, ihrer fortschrittlichen Infrastruktur und ihrem unternehmensfreundlichen Umfeld internationale Unternehmen angezogen. Die Einführung der bundesweiten Körperschaftsteuer im Jahr 2023 markierte einen bedeutenden Wandel, der die VAE an internationale Steuerstandards anpasste und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit sicherte. Seit 2026 wurde das Körperschaftsteuerregime durch kleinere Aktualisierungen weiterentwickelt, um die Einhaltung der Vorschriften und die Transparenz zu verbessern.

Dieser Leitfaden bietet wichtige Informationen zur Körperschaftsteuer in den VAE, einschließlich Steuersätzen, Befreiungen, Meldepflichten und aktuellen Änderungen. Das Verständnis dieser Regelungen ist sowohl für neu gegründete als auch für etablierte Unternehmen von entscheidender Bedeutung.

Was ist die Körperschaftssteuer in den VAE?

Die Körperschaftsteuer (CT) ist eine Bundessteuer, die auf den Nettogewinn von Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten erhoben wird. Sie wurde mit dem Bundesgesetz Nr. 47 von 2022 eingeführt und gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen. Ziel der Steuer ist die Diversifizierung der Wirtschaft, die Förderung nachhaltiger Entwicklung und die Einhaltung internationaler Best Practices, wie beispielsweise der OECD-Standards. Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer (MwSt.), die eine indirekte Steuer ist, ist die Körperschaftsteuer eine direkte Steuer auf Unternehmensgewinne.

Zu den Hauptzielen gehören:

  • Förderung von Transparenz und Fairness bei der Besteuerung.
  • Investitionen fördern und gleichzeitig sicherstellen, dass große multinationale Konzerne angemessen ihren Beitrag leisten.
  • Die Attraktivität der VAE als Niedrigsteuerland im Vergleich zum globalen Durchschnitt soll erhalten bleiben.

Wer unterliegt der Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer gilt für verschiedene Rechtsträger, jedoch sind nicht alle Unternehmen steuerpflichtig. Im Folgenden werden die wichtigsten Kategorien erläutert:

Steuerpflichtige Personen

  • Juristische PersonenDies umfasst in den VAE eingetragene Unternehmen (z. B. LLCs, PSCs), ausländische Unternehmen mit einer ständigen Niederlassung (PE) in den VAE und Freizonenunternehmen.
  • Natürliche PersonenNatürliche Personen, die geschäftliche Aktivitäten mit einem Jahresumsatz von mehr als 1 Million AED ausüben.
  • Ausländische Unternehmen: Solche, die in den VAE verwaltet und kontrolliert werden oder über eine Betriebsstätte verfügen, wie z. B. eine feste Geschäftsstelle oder ein abhängiger Vertreter.

Befreite Personen

Bestimmte Rechtssubjekte sind von der Körperschaftsteuer befreit, darunter:

  • Regierungsstellen und gemeinnützige Organisationen.
  • Rohstoffgewinnungsunternehmen (z. B. Öl und Gas) und andere Rohstoffunternehmen unterliegen stattdessen der Besteuerung auf Emiratebene. Hinweis: Im Februar 2025 führte Schardscha eine 20%ige Steuer auf Rohstoffgewinnung und andere Rohstoffaktivitäten auf Emiratebene ein.
  • Qualifizierte Investmentfonds und Pensionsfonds.

Wenn Sie sich über Ihren Status unsicher sind, ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.

Körperschaftsteuersätze und Schwellenwerte im Jahr 2026

Die Körperschaftsteuersätze der VAE bleiben im Jahr 2026 unverändert, wodurch kleine Unternehmen unterstützt und gleichzeitig progressive Steuersätze für Besserverdienende angewendet werden.

  • Standardpreise:
    • 0 % auf steuerpflichtiges Einkommen bis zu 375,000 AED.
    • 9 % auf steuerpflichtige Einkünfte über 375,000 AED.
  • Inländische Mindestzuschlagsteuer (DMTT)Für multinationale Unternehmen (MNU) mit einem weltweiten konsolidierten Umsatz von über 750 Millionen Euro gilt gemäß den OECD-Säule-2-Regeln ab dem 1. Januar 2025 ein effektiver Mindeststeuersatz von 15 %. Fällt der effektive Steuersatz unter 15 %, wird eine Ausgleichssteuer erhoben.

Ejemplo: Ein Unternehmen mit einem zu versteuernden Einkommen von 1 Million AED zahlt 0 % auf die ersten 375,000 AED und 9 % auf die verbleibenden 625,000 AED, was zu einer Steuerlast von 56,250 AED führt.

Ausnahmen und Erleichterungen

Für kleinere Unternehmen und bestimmte Sektoren stehen verschiedene Hilfsmaßnahmen zur Verfügung:

  • Hilfe für kleine Unternehmen (SBR)Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 3 Millionen AED können die SBR-Regelung in Anspruch nehmen, wodurch sie als steuerfrei behandelt werden. Diese Regelung gilt für Steuerzeiträume, die bis spätestens 31. Dezember 2026 enden. Unternehmen müssen die SBR-Regelung in ihrer Steuererklärung angeben, um davon zu profitieren.
  • Weitere Erleichterungen:
    • Steuerliche Verluste können unbegrenzt vorgetragen und bis zu 75 % des künftigen steuerpflichtigen Einkommens ausgeglichen werden.
    • Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, können ausländische Steuergutschriften in Anspruch genommen werden.
    • Vorgeschlagene Steuervergünstigung für Forschung und Entwicklung: Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2026 wirksam, mit zusätzlichen Abzügen oder Gutschriften für qualifizierte Forschungsaktivitäten.

Unternehmensbesteuerungsregime der Freizone

Freizonen spielen weiterhin eine Schlüsselrolle in der Geschäftslandschaft der VAE, und das Steuersystem behält seine Attraktivität:

  • Qualifizierte Freizonenpersonen (QFZPs): Berechtigte Unternehmen genießen einen Steuersatz von 0% auf „qualifizierende Einkünfte“ (z.B. aus qualifizierenden Tätigkeiten wie Produktion, Logistik oder Handel mit Unternehmen außerhalb der VAE).
  • Nicht qualifizierendes Einkommen: Mit 9 % besteuert.
  • De-minimis-Regel: Liegen die nicht anrechnungsfähigen Einkünfte unter 5 % des Gesamtumsatzes oder unter 5 Millionen AED (je nachdem, welcher Betrag niedriger ist), können die gesamten Einkünfte unter Umständen mit 0 % besteuert werden.

Um als qualifizierte Freizonenperson (QFZP) zu gelten, müssen Unternehmen eine ausreichende Präsenz in der Freizone nachweisen, einschließlich einer angemessenen Anzahl an Mitarbeitern und Vermögenswerten. Die detaillierten Kriterien sind im Leitfaden der FTA zu Freizonenpersonen (Free Zone Persons) aufgeführt.

Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens

Das zu versteuernde Einkommen basiert auf dem nach IFRS oder gleichwertigen Standards ermittelten Rechnungslegungsergebnis, angepasst für Steuerzwecke.

  • Startpunkt: Nettogewinn aus den Finanzberichten.
  • ZugängeNicht abzugsfähige Ausgaben (z. B. Bußgelder, Bestechungsgelder, bestimmte Bewirtungskosten).
  • AbzügeZulässige Ausgaben (z. B. Zinsen bis zu bestimmten Höchstgrenzen, Abschreibungen).
  • Steuerfreies EinkommenDividenden von Einwohnern der VAE und bestimmte Kapitalgewinne sind steuerfrei.

Siehe den Leitfaden der FTA: „Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens„für Fallstudien und Details zur Anpassung.“

Anmeldung

Alle Steuerpflichtigen müssen sich über das EmaraTax-Portal bei der Federal Tax Authority (FTA) registrieren.

  • GeschichteInnerhalb von 3 Monaten nach der Gründung oder dem Eintritt der Steuerpflicht.
  • Voraussetzungen:Gewerbeschein, Finanzberichte und Ausweisdokumente.
  • Groups: Steuergruppen (z. B. Holdinggesellschaften und Tochtergesellschaften) können sich als eine einzige Einheit registrieren lassen, wenn sie zu 95 % im Besitz der Holding sind.

Bei Nichtregistrierung drohen Strafen von bis zu 20,000 AED.

Einreichungs- und Zahlungsfristen

  • Einreichung der SteuererklärungFällig innerhalb von neun Monaten nach Ende des Geschäftsjahres. Bei einem Geschäftsjahresende am 31. Dezember ist die Einreichung bis zum 30. September des Folgejahres fällig.
  • ZahlungDie Steuer ist bis zum Abgabetermin fällig. Vorauszahlungen sind zwar freiwillig, werden aber empfohlen, um Verspätungszuschläge zu vermeiden.
  • AuditsDie FTA führt risikobasierte Prüfungen durch. Unternehmen sollten Aufzeichnungen sieben Jahre lang aufbewahren.

Neu in 2026: Das geänderte Steuerverfahrensgesetz sieht engere Fristen vor, darunter verkürzte Antwortzeiten auf Anfragen der FTA von 40 auf 30 Werktage.

Strafen bei Nichteinhaltung

Die Strafen sind streng, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten:

  • Verspätete Anmeldung: 10,000 AED.
  • Verspätete Einreichung: 500 AED pro Monat (bis zu 50,000 AED).
  • Bei Zahlungsverzug wird eine Gebühr von 1 % pro Monat auf die nicht gezahlte Steuer erhoben.
  • Falsche Steuererklärungen: Bis zu 200 % der fälligen Steuer.

Freiwillige Offenlegungen können die Strafen um bis zu 75 % reduzieren.

Aktuelle Aktualisierungen im Jahr 2026

Zu den wichtigsten Entwicklungen (Stand: Februar 2026) gehören:

  • Vorabverständigungen über Verrechnungspreise (APAs)Der Leitfaden der FTA zu Vorabverständigungen (APAs), der am 31. Dezember 2025 veröffentlicht wurde, schafft Rechtssicherheit bei der Verrechnungspreisgestaltung für multinationale Unternehmen.
  • Änderungen der ServicegebührenDie neuen APA-Antragsgebühren gelten ab dem 1. Januar 2026.
  • Erweiterte Befugnisse der Freihandelszone: Erweiterter Prüfungsumfang und strengere Fristen gemäß Bundesgesetz Nr. 17 von 2025.
  • Forschungs- und Entwicklungsanreiz: Geplante Markteinführung zur Förderung von Innovationen.

Überwachen Sie die FTA-Website Für weitere Ankündigungen und Aktualisierungen.

Fazit: Souverän durch die Unternehmenssteuergesetze der VAE navigieren

Das Unternehmenssteuersystem der VAE ist unkompliziert, wettbewerbsfähig und fördert das Unternehmenswachstum. Durch die Einhaltung der Vorschriften können Unternehmen von verfügbaren Befreiungen und Vergünstigungen profitieren. Für alle, die in den VAE ein Unternehmen gründen oder erweitern, ist professionelle Beratung dringend zu empfehlen. Shuraa-Steuer bietet Ihnen fachkundige Unterstützung bei der Steuerregistrierung, der Einhaltung der Vorschriften und der Optimierung – individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

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